Wichtig für Lochfolien mit ABG
Mittwoch, 12. Januar 2022

Die Dokumentation der Vergabe und die lückenlose Nachverfolgbarkeit von Siegeln für Lochfolien mit ABG wurde schon immer vom KBA eingefordert. Aus gegebenem Anlass ist diese Dokumentationpflicht nun strengeren Vorgaben unterworfen worden. IGEPA hat einen Prozess aufgesetzt, der die lückenlose Dokumentation der Vergabe der Siegel pro Laufmeter sicherstellt. Wir werden Ihnen mit einem separaten Anschreiben je Laufmeter Folie die entsprechende Anzahl an Siegeln zusenden und diese für Nachprüfungen durch das KBA archivieren.  

Bitte teilen Sie Ihren IGEPA Ansprechpartner*innen bei der Auftragserteilung mit, wenn die Lochfolie nicht auf Fahrzeugen, sondern z.B. auf Schaufenstern verlegt wird. In diesem Fall müssen keine Siegel versendet werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass in Ihrem Betrieb ebenfalls für eine lückenlose Dokumentation gesorgt wird. Die Verwendung der Siegel muss bei Ihnen im Betrieb bis zum Endkunden dokumentiert sein. Im Falle einer Materialrückgabe teilen sie uns bitte mit, ob die Siegel verwendet wurden oder bei der Ersatzlieferung neue Siegel benötigt werden. Die Verwendung der zertifizierten Folien mit den zugehörigen Siegeln ist aus versicherungstechnischen Gründen unabdingbar. Ein Missbrauch führt, nicht nur im Schadenfall, zu entsprechenden Sanktionen durch das KBA. Die Rückverfolgbarkeit jedes Siegels muss über 5 Jahre für das KBA möglich sein.  

IGEPA begrüßt eine lückenlose Dokumentation der Siegel für Lochfolien mit ABG sowie die fachgerechte Verlegung auf Fahrzeugen mit Anbringung der Siegel.

Wir stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. 

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Zugehörige Dateien: 20220120_Schreiben_KBA_neutral.pdf